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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04 (https://dejure.org/2006,106337)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.05.2006 - L 5 SB 33/04 (https://dejure.org/2006,106337)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - L 5 SB 33/04 (https://dejure.org/2006,106337)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05

    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Der erkennende Senat hat in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze einen Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt, wenn noch mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurückgelegt werden können oder wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04

    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Der erkennende Senat hat in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze einen Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt, wenn noch mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurückgelegt werden können oder wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).
  • LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02

    Pseudarthrosen im Beckenbereich - Nachteilsausgleich aG gerechtfertigt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2003 - L 5 SB 180/01

    Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung);

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).
  • SG Lüneburg, 13.07.2006 - S 15 SB 115/05

    Voraussetzungen der Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das

    Entscheidend muss letztlich bleiben, dass das beschriebene beschwerliche Gangbild auch ohne Hilfsmittel vorliegt und daher die Gehfähigkeit als in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt einzuschätzen ist (vgl. zur Problematik der fehlenden Kompensationsmöglichkeit durch Gehhilfen auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Mai 2006, - L 5 SB 33/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 SB 83/04
    Die Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" wurden auch dann als erfüllt angesehen, wenn die maximale Wegstrecke nur noch 50 - 100 m beträgt, der Betroffene sich inner- und außerhalb der Wohnung beim Gehen abstützen muss und bereits bei diesen Gehstrecken erhebliche Schmerzen auftreten (Urteil vom 10. Mai 2006 - L 5 SB 33/04).
  • SG Hannover, 15.03.2007 - S 25 SB 697/05
    Entscheidend ist, dass die Gehfähig-keit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen - L 5 SB 33/04 - vom 10.05.2006 m.w.N.).
  • SG Osnabrück, 19.09.2006 - S 21 SB 240/02
    Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stellen dabei nicht darauf ab, über welche Wegstrecken sich ein schwerbehinderter Mensch außerhalb seines Kraft-fahrzeugs zumutbar noch fortbewegen kann, sondern unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist (BSG, Urteil vom 10.12.2002, Az. B 9 SB 7/01 R; hierzu nunmehr auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 10. Mai 2006, Az.: L 5 SB 33/04 und L 5 SB 183/04).
  • SG Osnabrück, 07.06.2006 - S 7 SB 209/03
    Mit dem so umschriebenen Gehvermögen ist aber die Zubilligung des Nachteilsausgleichs "aG" nicht berechtigt (vgl. Urteile des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 - sowie vom 10. Mai 2006 - L 5 SB 33/04 -).
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